
Mein Wille geschehe
Das Leben steckt bekanntermaßen voller Überraschungen – guten wie schlechten. Nicht nur die Liebe kann einen von einem Augenblick auf den anderen treffen, sondern eben auch Schicksalsschläge wie ein Unfall. Je nach Schwere kann der Betroffene dann möglicherweise nicht mehr selbst entscheiden – und dann liegt die Verantwortung plötzlich bei den Angehörigen. Ein Szenario, das sich niemand gerne ausmalt und ein ungutes Gefühl hinterlässt. Besser ist es, wenn man für den Fall der Fälle vorbereitet ist – und zwar mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. „So kommen Familie und Freunde im Zweifelsfall nicht in die unangenehme Situation, schwerwiegende Entscheidungen im Namen des Betroffen treffen zu müssen“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin der vivida bkk.
Das müssen Sie bei der Patientenverfügung beachten

Dr. Tanja Katrin Hantke ist Gesundheitsexpertin bei der vivida bkk. © Eva Häberle
In einer schriftlichen Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann. „Jeder kann eine solche Patientenverfügung verfassen. Einzige Bedingung: Man muss volljährig sein“, erklärt Hantke.
Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, sich vorab von einem Arzt seines Vertrauens beraten zu lassen, welche Punkte dabei bedacht werden müssen. Generell gilt: Je konkreter beschrieben ist, in welcher Situationen die Patientenverfügung gelten soll, beispielsweise im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, desto besser für Angehörige und Ärzte. So gibt es keine Missverständnisse, wenn es mit einer Entscheidung schnell gehen muss.
Eine Vorlage und Tipps zum Ausfüllen einer Patientenverfügung gibt es hier.
Das steht in der Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann jeder einer Person seines Vertrauens das Recht einräumen, in seinem Namen stellvertretend für ihn zu handeln. So lässt sich vermeiden, dass das Betreuungsgericht im Notfall einen fremden Betreuer bestellen muss.
Außerdem kann man auch vorab festlegen, dass die Vollmacht erst greift, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann. Stellvertretend entscheidet die ernannte Vertrauensperson dann etwa, wo man im Falle einer Pflegebedürftigkeit untergebracht wird.
Zum Vorsorgevollmacht-Dokument geht´s hier entlang.
Wer gesund ist, denkt meistens nicht an das Thema Organspende. Doch der zu Lebzeiten ausgefüllte Organspende-Ausweis schafft Klarheit und nimmt den Angehörigen die Entscheidung ab. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gilt.
Marie Keller
Meine Schwester und ich haben uns neulich gefragt, was wir im Fall eines Unfalls machen sollten. Mir war noch gar nicht bewusst, dass das Betreuungsgericht bei fehlender Vorsorgevollmacht einen fremden Betreuer stellt. Ich möchte auf keinen Fall, dass jemand Fremdes über meine Schwester entscheiden darf, sondern dass ich als ernannte Vertrauensperson alle Entscheidungen treffen darf. Nun werden wir beide uns auf jeden Fall darum kümmern, dass wir beim Notar eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Bei meiner Recherche zu diesem Thema stieß ich auch auf diese Website: https://www.notariat-wzk.at/leistungen/patientenverfugung-vorsorgevollmacht
perspektive Team
Liebe Frau Keller,
vielen Dank für Ihr Feedback zu unserem Beitrag und dem Teilen Ihrer Recherche. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Schwester gesund bleiben.
Liebe Grüße vom perspektive-Team
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