Das Magazin der vivida bkk

Ladenvorderseite, auf der Internet steht.© Michael Schnell/photocase.de

Ich – einfach digital

Soziale Netzwerke, Onlineshops, Spiele, Streaming-Dienste und Online‑Kundenservices – die meisten von uns haben unzählige Kunden- und Nutzerkonten im Netz angehäuft und sind fast rund um die Uhr online. Egal, wo und wie wir Informationen im Netz von uns preisgeben, ob öffentlich, privat oder über eigentlich anonyme Suchanfragen, das Internet vergisst nicht: Solche Daten – übrigens oft auch als „Gold des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet – zeichnen ein mehr oder minder vollständig oder korrektes digitales Bild von uns und unseren Interessen.

Gezieltes Marketing

Suchen wir im Internet nach Gummistiefeln, sehen wir in den nächsten Tagen auf allen möglichen Websites vermehrt Werbeanzeigen für ebendieses Schuhwerk. Das liegt an den sogenannten Tracking-Cookies der Webseiten, die uns durchs Internet „verfolgen“ und so herausfinden, wofür wir uns sonst noch interessieren. Oder wo wir uns befinden: Denn wohnen wir in Berlin, finden wir bei Google andere Ergebnisse für „Sushi Restaurant“ als in München. Und soziale Netzwerke spielen Werbung für Schwangerschaftstests eher an junge Frauen aus – weil sie aufgrund der bekannten Informationen zur Zielgruppe gehören. Abhilfe schaffen nur der Inkognito-Modus des Browsers und eine gesunde Portion Diskretion – man muss ja nicht immer alles mit der ganzen Welt teilen.

Digitaler Nachlass

Den Überblick über die eigene Online-Präsenz mit all ihren Accounts zu behalten, ist nicht leicht, deswegen gibt es schon zu unseren Lebzeiten einige digitale Karteileichen. Aber was passiert eigentlich mit unseren Accounts, wenn wir sterben? Prinzipiell müssten sich unsere Hinterbliebenen um unseren digitalen Nachlass kümmern. Das können sie aber nur, wenn sie die Zugangsdaten haben. Und wer listet die schon säuberlich auf? Denn wenn es ums Testament geht, steht bei den meisten Internetnutzern der eigene digitale Nachlass nicht ganz oben auf der Liste. Gerade im Hinblick auf sensible, online hinterlegte Daten – auch etwa Zahlungsinformationen – sollte dieser aber genauso ernsthaft geregelt sein wie das restliche Erbe.

In ewigem Gedenken

Facebook etwa bietet gleich mehrere Möglichkeiten, mit den Konten von Verstorbenen umzugehen: Sie können entweder entfernt oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Dazu müssen die Hinterbliebenen Facebook die Sterbeurkunde zeigen und nachweisen, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis sie zum Verstorbenen standen. Wird ein Konto in den Gedenkzustand versetzt, dient es als digitale Gedenkstätte für Facebook-Freunde. Verwaltet wird so ein Konto dann von einem Nachlasskontakt, den der Verstorbene zu Lebzeiten angegeben hat. Dieser hat aber keinen Zugriff auf Chatverläufe oder ältere Beiträge. Streng genommen dürfen Hinterbliebene sich übrigens auch mit dem richtigen Passwort nicht einfach mit dem Account des Verstorbenen anmelden, um das Facebook-Konto zu sperren – das verstößt gegen die Datenschutzrichtlinien.

Trotz aller Digitalisierung geht der Trend teilweise auch wieder zurück zum Analogen, wie unsere Reportage "Schöne, alte Welt" zeigt. Schauen Sie mal rein.
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