
Das Pflege-1×1
Ob von Geburt an, nach einem Unfall oder im Alter: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und hat viele Facetten.
Allein in Deutschland sind rund 3,7 Millionen Menschen in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen, drei Viertel davon werden laut Statistischem Bundesamt von Angehörigen zu Hause versorgt. Hilfe benötigen die Betroffenen etwa beim Treppensteigen, Essenzubereiten oder bei der täglichen Körperpflege. Weitere Gründe für Pflegebedürftigkeit können die Einschränkung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder psychische Probleme sein, die beispielsweise die regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder die Alltagsgestaltung erschweren.
Doch was tun, wenn das der Fall ist? „Wer gesetzlich versichert ist, meldet sich dann bei seiner Krankenversicherung. Diese leitet einen direkt an ihre Pflegekasse weiter, um dort einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen“, erklärt Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin bei der vivida bkk. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr rund 1,3 Millionen solcher Anträge gestellt.„Meine Kollegen von der kostenlosen Service- Hotline der vivida bkk unterstützen unsere Kunden bei der Antragsstellung. Außerdem bekommt jeder, der einen solchen Antrag stellt, vom Team der Pflegeberatung einen Gutschein für eine kostenfreie Beratung“, sagt Hantke.
Informationen rund um Pflegeleistungen der vivida bkk erhalten Sie bei der kostenlosen Service-Hotline: 0800 3755 3755 5.
Individuelle Prüfung
Nachdem der Antrag gestellt wurde, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) meistens im Rahmen eines Hausbesuches anhand verschiedener Kriterien, wie selbstständig der Betroffene noch ist, und vergibt dafür Punkte. Je höher die Punktzahl, desto größer ist die Beeinträchtigung. Danach wird dann auch der Pflegegrad festgelegt. Dieser hat Einfluss auf die Art und den Umfang der Unterstützungsleistungen. „In der Regel dauert es rund fünf Wochen, bis der Betroffene den Bescheid erhält. In Notfällen, etwa nach einem schweren Unfall, kann der Krankenhaussozialdienst das Verfahren aber mit einem Eilantrag beschleunigen, damit der Patient schnell von einem Pflegedienst versorgt werden kann“, erklärt Hantke.
Pflege-TÜV: Damit Pflegeeinrichtungen halten, was sie versprechen, gibt es bereits seit 2014 den sogenannten „Pflege- TÜV“. Im Oktober 2019 wurde ein neues Qualitäts- und Prüfsystem eingeführt. Einmal pro Jahr bewerten Qualitätsprüfer des MDK die Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die Ergebnisse werden beispielsweise unter www. bkk-pflegefinder.de veröffentlicht. Beurteilt werden unter anderem Zimmerausstattung, Alltagsgestaltung oder Mobilitäts- und Sturzquote der Bewohner.
Pflegegrade im Überblick
1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Der Betroffene ist geistig und körperlich noch fit und nur in geringem Maße auf Hilfe angewiesen.
2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Der Betroffene ist geistig und körperlich leicht eingeschränkt und braucht mehrmals täglich Unterstützung.
3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Der Betroffene ist geistig noch fit, aber motorisch schwer beeinträchtigt und kann sich ohne Hilfsmittel kaum fortbewegen.
4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Der Betroffene ist rund um die Uhr auf Pflege angewiesen.
5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: Der Betroffene ist rund um die Uhr auf Pflege angewiesen: Körperpflege oder Nahrungsaufnahme müssen komplett übernommen werden.
Auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, ist oft eine besondere Herausforderung. Was im Pflegefall zu tun ist und wie wichtig es ist, sich nicht zu überfordern, lesen Sie hier.
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